In
Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten Sie voraussichtlich Kenntnis über
personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Alle diese Informationen
sind absolut vertraulich zu behandeln und unterliegen den Bestimmungen des
österreichischen und europäischen Datenschutzrechts sowie des
Wettbewerbsrechts.
Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich:
- das
Datenschutzrecht zu wahren, insbesondere § 6 DSG, einschließlich
- entsprechender
betrieblicher Anordnungen.
- Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse zu wahren (§ 11 UWG).
- bei
einem Verstoß gegen das Datengeheimnis oder eine Verletzung von Geschäfts-
und Betriebsgeheimnissen, Schadenersatz zu leisten, und zwar ohne
Rücksicht auf den tatsächlich eingetretenen Schaden durch Vereinbarung
einer Konventionalstrafe pauschaliert, und zwar im Ausmaß von vier
Bruttomonatsentgelten.
Ihnen
ist bekannt, dass:
- die
personenbezogenen Daten natürlicher wie juristischer Personen einem
besonderen Schutz unterliegen und die Verwendung solcher Daten nur unter
besonderen Voraussetzungen zulässig ist.
- personenbezogene
Daten, die Ihnen auf Grund Ihrer beruflichen Beschäftigung anvertraut oder
zugänglich gemacht wurden, nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung
des jeweiligen Vorgesetzten übermittelt werden dürfen.
- es
untersagt ist, Daten an unbefugte Empfänger innerhalb und außerhalb des
Unternehmens zu übermitteln oder sonst zugänglich zu machen.
- es
untersagt ist, sich unbefugt Daten zu beschaffen oder zu verarbeiten.
- es
untersagt ist, personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zum
rechtmäßigen Aufgabenvollzug gehörenden Zweck zu verarbeiten.
- anvertraute
Benutzerkennwörter, Passwörter und sonstige Zugangsberechtigungen
sorgfältig verwahrt und geheim zu halten sind.
- allfällige
weiterreichende andere Bestimmungen über die Geheimhaltungspflichten
ebenfalls zu beachten sind.
- diese
Verpflichtung auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fortbesteht.
- Verstöße
gegen die hier genannten Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht nur
arbeitsrechtliche Folgen, sondern auch (verwaltungs-)strafrechtliche
Folgen haben und schadenersatzpflichtig machen.
- wir
bei Veranstaltungen Fotos und Videos anfertigen. Sie werden zur
Darstellung unserer Aktivitäten auf der Website und auch in Social
Media Kanälen sowie in Printmedien insbes. auch Fachzeitschriften,
Broschüren, Foldern veröffentlicht. Aus der Zustimmung zur
Veröffentlichung leiten Sie keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese
Einverständniserklärung ist gegenüber dem Veranlasser jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufbar. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar,
erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des
Veranlassers unterliegt.
Hiermit
erkläre ich, von meinem Arbeitgeber über das Datengeheimnis nach § 6 DSG und
die Verschwiegenheitsverpflichtungen nach § 11 UWG belehrt worden zu sein. Ich
nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Geschäftsbeziehungen von WEDCO zu
allen Kunden unter das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis fallen, sodass die
Weitergabe von Informationen, Unterlagen welcher Art auch immer etc. unter
diese Verpflichtungserklärung fallen. Dies betrifft insbesondere alle
Informationen und Unterlagen, die ich als Arbeitnehmer über WEDCO Gesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Hermann Gebauer-Straße
12, erhalte.